Hintergründe
„Der Stifter, Herr Hartmut Weiß, geboren am 02.02.1941, hatte bereits mit privatschriftlichem Testament vom 15.08.2011 die Geschwister Weiß-Stiftung als alleinige Erbin bestimmt und dessen langjährigen Berater bzw. den heutigen Kuratoriumsvorsitzenden der Stiftung, Herrn Michael Breuer, geboren am 08.08.1963, zum Testamentsvollstrecker ernannt. Denn er war der letzte aus seiner Familie, da die vorletzte der Familie Weiß, seine Schwester, als Nonne bereits Jahre vorher in deren Kloster verstorben war. Aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustandes des Stifters wurden mit Stiftungsgeschäft vom 05.05.2021 (Beurkundung durch den Notar Dr. Burkhard Pünder/UR. Nr. P 1260/2021) bereits zu Lebzeiten des Stifters erhebliche Teile seines Vermögens auf die Stiftung (Az. 21.13-St.2160) übertragen und durch notarielles Testament (UR. Nr. P 1261/2021)wiederum die Stiftung zu dessen alleinige und unbeschränkte Erbin bzw. Herr Michael Breuer zum Testamentsvollstrecker berufen.
Stiftungszwecke
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Kirchliche Zwecke
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung kirchlicher Zwecke (§ 54 AO).
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterstützung der kirchlichen Institutionen bei der Ausbildung und Rekrutierung von Priesteranwärtern bzw. Ausbildung zum Pfarrdienst zur Glaubensvermittlung, insbesondere des Nachwuchses sowie die Weitergabe von Mitteln.
Sport & Reha
In Zukunft wird auch das Thema Rehasport und Gesundheitssport Thema sein. *wird erst nach dem Tod des Stifters relevant
UNSER ENGAGEMENT BERUHT AUF KLAREN LEITIDEEN
Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Das Stiftungsvermögen bleibt im Wert ungeschmälert um die Stiftungszwecke dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.
Die Geschwister Weiß-Stiftung setzt ihre Mittel verantwortungsbewusst und effizient ein und erwartet dies auch von ihren Partnern.
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