Herzlich Willkommen

bei der Geschwister Weiß-Stiftung

Hintergründe

„Der Stifter, Herr Hartmut Weiß, geboren am 02.02.1941, hatte bereits mit privatschriftlichem Testament vom 15.08.2011 die Geschwister Weiß-Stiftung als alleinige Erbin bestimmt und dessen langjährigen Berater bzw. den heutigen Kuratoriumsvorsitzenden der Stiftung, Herrn Michael Breuer, geboren am 08.08.1963, zum Testamentsvollstrecker ernannt. Denn er war der letzte aus seiner Familie, da die vorletzte der Familie Weiß, seine Schwester, als Nonne bereits Jahre vorher in deren Kloster verstorben war. Aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustandes des Stifters wurden mit Stiftungsgeschäft vom 05.05.2021 (Beurkundung durch den Notar Dr. Burkhard Pünder/UR. Nr. P 1260/2021) bereits zu Lebzeiten des Stifters erhebliche Teile seines Vermögens auf die Stiftung (Az. 21.13-St.2160) übertragen und durch notarielles Testament (UR. Nr. P 1261/2021)wiederum die Stiftung zu dessen alleinige und unbeschränkte Erbin bzw. Herr Michael Breuer zum Testamentsvollstrecker berufen.

Stiftungszwecke

ERFAHREN SIE HIER WELCHE ZWECKE WIR UNTERSTÜTZEN

Kirchliche Zwecke

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung kirchlicher Zwecke (§ 54 AO).
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterstützung der kirchlichen Institutionen bei der Ausbildung und Rekrutierung von Priesteranwärtern bzw. Ausbildung zum Pfarrdienst zur Glaubensvermittlung, insbesondere des Nachwuchses sowie die Weitergabe von Mitteln.

Sport & Reha

In Zukunft wird auch das Thema Rehasport und Gesundheitssport Thema sein. *wird erst nach dem Tod des Stifters relevant

UNSER ENGAGEMENT BERUHT AUF KLAREN LEITIDEEN

Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Das Stiftungsvermögen bleibt im Wert ungeschmälert um die Stiftungszwecke dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.

Die Geschwister Weiß-Stiftung setzt ihre Mittel verantwortungsbewusst und effizient ein und erwartet dies auch von ihren Partnern.

So können Sie spenden

Einmalig oder regelmäßig

Wir freuen uns über einmalige Unterstützung genauso wie über regelmäßige, nachhaltige Unterstützung.

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Für einmalige Spenden wählen Sie einen Spendenzweck, der Ihnen am Herzen liegt. Regelmäßige Spenden setzen wir für Sie dort ein, wo sie am dringendsten benötigt werden.

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*Das Spendenformular wird bald online gestellt. Kontaktieren Sie uns solange einfach über das Kontaktformular.

Vorstand

Wir stellen uns vor

Felix Breuer

Vorstand

Felix Breuer

Alleinberechtigung - beachte § 12 Abs. 3 StiftG NRW
Linkedin

Konrad Weiß

Vorstand

Konrad Weiß

Alleinberechtigung - beachte § 12 Abs. 3 StiftG NRW
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Kuratoriumsvorsitzende: Michael Breuer

Kontaktieren Sie uns

Die Stiftungssatzung

Die Stiftungssatzung regelt den Zweck, die Gemeinnützigkeit, das Stiftungsvermögen, die Rechtsstellung der Begünstigten, sowie die Organe der Stiftung.

Die Geschäftsordnung

Das Rechtsverhältnis der beiden Organe Vorstand und Kuratorium wird durch die Geschäftsordnung geregelt.
(Dokument wird bald online gestellt)

Weitere Dokumente

Hier finden Sie unsere Anerkennungsurkunde, die Anerkennung vom Finanzamt, sowie das Stiftungsgeschäft zum Download als PDF.